VFF

Der Verein der Freunde und Förderer des FSG

In Zeiten knapper öffentlicher Kassen und gleichzeitig höherer Ansprüche an die Schule wird die finanzielle Förderung auf privater Ebene immer wichtiger. Moderne Unterrichtsmethoden und Aktivitäten, die über den Unterricht hinausgehen, erfordern häufig zusätzliche Mittel, für die keine Gelder vorhanden sind. Hier weiterzuhelfen hat sich der Verein der Freunde und Förderer zur Aufgabe gemacht. Einladung zur kommenden Sitzung hier!

Der VFF wurde 1952 gegründet. Er hat sich eine Satzung gegeben, die z.Zt. gültige Fassung datiert vom 11. Mai 2006. Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von drei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt.

aus der Elternschaft

Michael Krützfeldt (Vorsitzender)

Katrin Wollmer (stellv. Vorsistzende)

04342-788379

04522-503056

aus dem Lehrerkollegium Maria Rademacher (Schriftführerin)
Timmo Gramenz (Rechnungsführer)

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Die Gemeinnützigkeit des VFF nach §§ 51 ff. der Abgabenordnung ist vom Finanzamt Kiel-Nord anerkannt. Demzufolge erteilt der Verein mit steuerlicher Wirkung Zuwendungsbestätigungen (Spenden-/Beitragsbescheinigungen).


Der Verein hat gegenwärtig rund 400 Mitglieder. Jedes Mitglied bewegt in seinem Herzen, welchen Betrag er im Jahr leisten möchte. Der Mindestbeitrag beläuft sich auf jährlich € 7,00 pro Kind, das die Schule besucht. Der Einzug erfolgt jährlich zum 31. März.

Erfreulich ist die Zahl der Mitglieder, die kein Kind mehr an der Schule haben, sowie der Mitglieder, die mehr als den vereinbarten Mindestbeitrag leisten.

Die Aufgaben des Fördervereins nach § 2 der Satzung sind (Die Satzung kann unter dem Menüpunkt Downloads heruntergeladen werden):

   
a) Zuschüsse zur Anschaffung von Geräten, modernen Medien, Hilfsmitteln besonderer Art für den Unterricht und für die Arbeitsgemeinschaften,
b) Zuschüsse für die Anschaffung von Sportgeräten, Büchern, Musikinstrumenten etc. und des Weiteren
c) zur Pflege von Schulpartnerschaften, für die Unterstützung von Projekten, Projekttagen, Workshops, Seminaren, Studienfahrten sowie vielfältigen Schülerinitiativen
(zu b) bis d): Soweit keine ausreichenden Mittel aus dem Schuletat zur Verfügung stehen).


Zuschussanträge können auf einem Formblatt über das FSG rechtzeitig vor dem Zeitpunkt der Maßnahme gestellt werden. Der Vorstand entscheidet über die Anträge kurzfristig und eigenverantwortlich unter Einhaltung der Satzungsbestimmungen.


Weitere Informationen geben die Vorstandsmitglieder jederzeit gern!

 

 

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